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   OLG Frankfurt, 13.07.2022 - 7 U 88/21   

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OLG Frankfurt, 13.07.2022 - 7 U 88/21 (https://dejure.org/2022,19740)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.07.2022 - 7 U 88/21 (https://dejure.org/2022,19740)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Juli 2022 - 7 U 88/21 (https://dejure.org/2022,19740)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 256 Abs 1 ZPO, § 178 Abs 1 VVG, Ziff 2.1.1.1 AUB 2008, Ziff 5.2.6 AUB 2088
    Unfallversicherung: Unzulässige Feststellungsklage nach Ablauf der Erstbemessungsfrist

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § 178 Abs. 1 VVG, Ziff. 2.1.1.1 AUB 2008, Ziff. 5.2.6 AUB 2088
    ZPO, VVG, AUB

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 256 Abs. 1; VVG § 178 Abs. 1
    Unzulässige Feststellungsklage nach Ablauf der Erstbemessungsfrist

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Unfallversicherung - Feststellungsklage nach Ablauf der Erstbemessungsfrist für Invalidität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherung: Unzulässige Feststellungsklage nach Ablauf der Erstbemessungsfrist

  • rechtsportal.de

    Unfallversicherung: Unzulässige Feststellungsklage nach Ablauf der Erstbemessungsfrist

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Unfallversicherung - Ansprüche wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung zurückgewiesen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Private Unfallversicherung - und die posttraumatische Belastungsstörung

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung: Keine Ansprüche wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Armverletzung führt zu Belastungsstörung - Private Unfallversicherung: Psychische Reaktionen auf einen Unfall sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Unfallversicherungsschutz für psychische Folgen eines Unfalls unabhängig von ihrer medizinischen Nachvollziehbarkeit - Psychische Unfallfolge nicht von Unfallversicherung gedeckt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2022, 1218
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Frankfurt, 18.12.2015 - 7 U 195/13

    Zur Frage, ob eine PTBS (posttraumatische Belastungsstörung) unter den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2022 - 7 U 88/21
    Die mit einer posttraumatischen Belastungsstörung einhergehende Verkleinerung des Hippocampus ist ihrerseits Folge der psychischen Reaktion und hat nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats außer Betracht zu bleiben (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.12.2015 - 7 U 195/13, BeckRS 2016, 16679, Rn. 33; NZB zurückgewiesen).

    Wie der Senat bereits zu der inhaltsgleichen Vorgängerklausel § 2 Abs. 4 AUB 88 entschieden hat, besteht schon dann kein Versicherungsschutz, wenn die Störung des Körpers nur mit ihrer psychogenen Natur erklärt werden kann, also rein psychisch-reaktiver Natur ist, was bei einer posttraumatischen Belastungsstörung der Fall ist (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.12.2015 - 7 U 195/13, BeckRS 2016, 16679, Rn. 35, 38; ebenso OLG Hamm, Urteil vom 12. Juni 2017 - I-6 U 139/15 -, juris Rn. 52).

  • BGH, 18.11.2015 - IV ZR 124/15

    Private Unfallversicherung: Maßgeblicher Erkenntnisstand für die Erstbemessung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2022 - 7 U 88/21
    Die Dreijahresfrist ist auf die Erstbemessung nicht anzuwenden (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.2015 - IV ZR 124/15 VersR 2016, 183, 184; Beschl. v 16.01.2008 - IV ZR 271/06, VersR 2008, 527).

    Im Streit um die Erstbemessung kommt eine Feststellungsklage bei Streit zu Grund und Höhe des Anspruchs nur dann in Betracht, wenn die Klage innerhalb der vereinbarten Invaliditätseintrittsfrist erhoben worden wäre, da diese für die Erstbemessung maßgeblich ist (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.2015 - IV ZR 124/15 VersR 2016, 18).

  • BGH, 13.04.2022 - IV ZR 60/20

    Wohngebäude- und Hausratversicherung: Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2022 - 7 U 88/21
    Ergänzend ist auszuführen, dass die Zulässigkeit des Hauptantrages vorliegend nicht bereits mit der Begründung bejaht werden kann, dass zu erwarten sei, dass die Beklagte schon auf die Feststellungsklage hin leisten werde, weil die Beklagte ausdrücklich die Zulässigkeit der Feststellungsklage in Abrede stellt und die Ansprüche der Höhe nach bestreitet (vgl. BGH, Urt. v. 13.4.2022 - IV ZR 60/20, r+s 2022, 328 Rn. 16; Jacob , Unfallversicherung, 3. Aufl. 2022, Ziff. 2 Rn. 176d).

    Ein eigenes Sachverständigenverfahren sehen die Bedingungen nicht vor (vgl. zu diesem Aspekt BGH Urteil vom 13.4.2022 - IV ZR 60/20, NJW-RR 2022, 682 Rn. 17).

  • OLG Frankfurt, 03.12.1997 - 7 U 18/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2022 - 7 U 88/21
    Der Kläger trägt zur Begründung vor, das Landgericht habe die Feststellungsanträge nicht als unzulässig abweisen dürfen und nimmt zur Begründung u.a. Bezug auf eine Entscheidung des Senats (OLG Frankfurt, Urt. v. 03.12.1997 - 7 U 18/98, BeckRS 1997, 15809).

    Zwar hat der Senat früher vertreten, dass sich der Versicherungsnehmer bei Erhebung der Klage noch nicht auf einen bestimmten Invaliditätsgrad festzulegen braucht, wenn ihm - wie vorliegend in Ziff. 9.4 AUB 2008 - das Recht eingeräumt war, den Grad seiner Invalidität bis zu drei Jahren nach Eintritt des Unfalls, d.h. bis zum XX.XX.2021 nach dem bis zu diesem Zeitpunkt eingetretenen Dauerzustand ärztlich bemessen zu lassen (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 03.12.1997 - 7 U 18/98, BeckRS 1997, 15809 Rn. 13).

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2022 - 7 U 88/21
    Um einigermaßen verlässliche Feststellungen treffen zu können, ob eine krankhafte psychische Reaktion des Versicherungsnehmers vorliegt und ob diese dann auch auf dem Unfall beruht, wären vielmehr regelmäßig langwierige, ggf. stationäre Untersuchungen erforderlich (vgl. aaO. Rn. 36, 37 unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 29.9.2004 - IV ZR 233/03; BGH, Urteil vom 23.6.2004 - IV ZR 130/03 und BGH, Beschluss vom 15.7.2009 - IV ZR 229/06).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03

    Umfang des Versicherungsschutzes in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2022 - 7 U 88/21
    Um einigermaßen verlässliche Feststellungen treffen zu können, ob eine krankhafte psychische Reaktion des Versicherungsnehmers vorliegt und ob diese dann auch auf dem Unfall beruht, wären vielmehr regelmäßig langwierige, ggf. stationäre Untersuchungen erforderlich (vgl. aaO. Rn. 36, 37 unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 29.9.2004 - IV ZR 233/03; BGH, Urteil vom 23.6.2004 - IV ZR 130/03 und BGH, Beschluss vom 15.7.2009 - IV ZR 229/06).
  • BGH, 15.07.2009 - IV ZR 229/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Leistungsausschluss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2022 - 7 U 88/21
    Um einigermaßen verlässliche Feststellungen treffen zu können, ob eine krankhafte psychische Reaktion des Versicherungsnehmers vorliegt und ob diese dann auch auf dem Unfall beruht, wären vielmehr regelmäßig langwierige, ggf. stationäre Untersuchungen erforderlich (vgl. aaO. Rn. 36, 37 unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 29.9.2004 - IV ZR 233/03; BGH, Urteil vom 23.6.2004 - IV ZR 130/03 und BGH, Beschluss vom 15.7.2009 - IV ZR 229/06).
  • OLG Hamm, 12.06.2017 - 6 U 139/15

    Umfang der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers bei einem organischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2022 - 7 U 88/21
    Wie der Senat bereits zu der inhaltsgleichen Vorgängerklausel § 2 Abs. 4 AUB 88 entschieden hat, besteht schon dann kein Versicherungsschutz, wenn die Störung des Körpers nur mit ihrer psychogenen Natur erklärt werden kann, also rein psychisch-reaktiver Natur ist, was bei einer posttraumatischen Belastungsstörung der Fall ist (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.12.2015 - 7 U 195/13, BeckRS 2016, 16679, Rn. 35, 38; ebenso OLG Hamm, Urteil vom 12. Juni 2017 - I-6 U 139/15 -, juris Rn. 52).
  • OLG Dresden, 09.10.2019 - 4 U 1627/19

    Leistungen aus einer Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2022 - 7 U 88/21
    Eine (hormonelle) Schreckreaktion mit plötzlicher übermäßiger Ausschüttung von Cortisol ist nicht dargetan (vgl. dazu OLG Dresden, Hinweisbeschl. v. 9.10.2019 - 4 U 1627/19, r+s 2020, 591 Rn. 12), vielmehr beschreibt der Kläger einen progredienten depressiven Prozess.
  • BGH, 16.01.2008 - IV ZR 271/06

    Neufestsetzung der Invalidität in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2022 - 7 U 88/21
    Die Dreijahresfrist ist auf die Erstbemessung nicht anzuwenden (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.2015 - IV ZR 124/15 VersR 2016, 183, 184; Beschl. v 16.01.2008 - IV ZR 271/06, VersR 2008, 527).
  • OLG Koblenz, 25.04.2018 - 10 U 33/16

    Private Unfallversicherung: Versicherungsschutz bei Sehnenriss durch Anheben

  • OLG Frankfurt, 03.04.2019 - 7 U 81/18

    Unfallversicherung: Invaliditätsgrad für Dauerschaden am linken Bein durch Unfall

  • OLG Oldenburg, 17.11.2010 - 5 U 108/09

    Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers bei psychischen

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